Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Ergebnisse zur Bewertung der Schuluntersuchung

Ergebnisse zur Bewertung der Schuluntersuchung

Bewertung der Schuluntersuchung

Was wurde bewertet?

Die Gesundheitsuntersuchung bei GrundGesund bestand aus der schulärztlichen Untersuchung und der Elternbefragung. Bei der Evaluation stand die schulärztliche Untersuchung im Mittelpunkt.

Nach der erfolgreichen Durchführung der schulärztlichen Gesundheitsuntersuchung an den 40 Grundschulen in den drei Modellregionen, den Städten Flensburg und Stadt Kassel sowie dem Kreis Recklinghausen, fand eine Befragung der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern statt. Ziel war es zu erfahren, wie sie die Planung und Durchführung der schulärztlichen Untersuchung einschätzten. Dazu erhielt jede Gruppe einen individuellen Fragebogen.

 

Wie wurden die Befragungen durchgeführt?

Die Schulleitungen und Lehrkräfte wurden mit einem onlinebasierten Fragebogen zu verschiedenen Aspekten der schulärztlichen Untersuchung befragt, wie zum Beispiel zur Eignung und Gestaltung der Informationsmaterialien für die Eltern. Für die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler wurde ein Papierfragebogen ausgegeben. Die Eltern, deren Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teilgenommen haben, sowie jene, deren Kinder nicht teilgenommen haben, bekamen unterschiedliche Fragebögen zu verschiedenen Themen. Die Fragebögen konnten kostenlos an die Universität Osnabrück zurückgeschickt werden, ein frankierter Rückumschlag lag ihnen bei. Die Kinder erhielten zusätzlich direkt im Anschluss an die schulärztliche Untersuchung einen kurzen Fragebogen mit drei Fragen zur schulärztlichen Untersuchung.

© GrundGesund, Dokumentationsbogen für die schulärztliche Untersuchung

Die Ergebnisse

Die große Mehrheit der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Lehrkräfte beurteilten die Durchführung der schulärztlichen Untersuchung an den Untersuchungstagen als sehr gut bzw. gut. Einige wenige Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrerinnen und Lehrer bewerteten die Durchführung als befriedigend bzw. ausreichend. Keine Schulleitung und nur sehr wenige Lehrkräfte vergaben die Bewertungen ausreichend, mangelhaft bzw. ungenügend (Abbildung 1 und 2).

GrundGesund Teaser News